Kursdetails
Grundkurs zum abfallrechtlichen Geschäftsführer im Bauwesen gem. §26 AWG 2002 idgF.
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
Im Rahmen dieser Grundausbildung werden alle relevanten Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung behandelt und speziell für die Anwendung im Bauwesen erläutert und deren Umsetzung dem Grunde nach beigebracht. Damit werden die Voraussetzungen gem. § 26 AWG 2002 idgF. als Grundlage für die behördliche Prüfung geschaffen. Folgende gesetzliche Grundlagen werden speziell behandelt:
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF.
- Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
- Abfallbilanzverordnung 2009 idgF.
- Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF.
- Deponieverordnung 2008 idgF.
- Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- Altlastensanierungsgesetz idgF.
- Recycling-Baustoff VO idgF.
- Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG) Weiters wird die Registrierung, Wartung und Eintragung im EDM / ZAReg Portal in Echtzeit dargestellt und die Grundlagen und Verpflichtungen daraus in Bezug auf Abfallbilanzierungen erlernt.
VERWERTUNGSORIENTIERTER RÜCKBAU (AUFBAUMODUL ZUR RÜCKBAUKUNDIGE PERSON):
Basierend auf erlernte Grundlagen zum abfallrechtlichen Geschäftsführer gem. § 26 AWG 2002 idgF. für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.
- Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251
- Recycling Baustoff VO idgF.
- ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode
- Dokumentation und Nachweisführung
- Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten
- Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
- CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.
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Bei dieser Ausbildung werden gesetzlich erforderliche Grundlagen und das Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als abfallrechtlicher Geschäftsführer gem. § 26 AWG 2002 idgF., speziell für Betriebe und Personen im Bauwesen geschult und vermittelt. Die Verpflichtungen und die Vorgaben bei Entsorgungs- u. Verwertungstätigkeiten im betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens werden dargestellt und praxisorientiert erläutert. Es werden Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht geschildert und deren Umsetzung geschult. Weiters werden im Rahmen ggstl. Ausbildung die Grundlagen und erforderlichen Kenntnisse im Bereich Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundigen Personen gem. Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016 behandelt.
Ziel:
Ist die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, welche ein abfallrechtlicher Geschäftsführer gem. § 26 Abs. 2002 idgF. im Bauwesen nachweisen muss um sowie weiters die tägliche Praxis und damit einhergehende Verantwortung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers im Bauwesen bewältigen zu können. Ggstl. Grundkurs schafft die erforderlichen Grundlagen als Vorbereitung für die behördliche Prüfung zum abfallrechtlichen Geschäftsführer. Schulung der geltenden Rechtslagen und Anwendungsbereiche speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb. Selbstkritische Eigenkontrolle der betrieblichen und projektiven Situation (Berechtigungen), Anstoß zur Adaptierung der eigenen, bestehenden Systematik auf den Stand der Rechtslage, Hilfestellung im Zuge der Schulung in gegenständlichen Problematiken
Zielgruppe:
Abfallsammler und/oder -behandler von nicht gef. Abfällen, Baumeister, Erdbauer, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteure, Planer, Architekten, Baumanager, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler und Behandler von gefährlichen Abfällen
Hinweis:
Abschluss: Teilnahmebestätigung (eine separate Prüfung zum Nachweis der fachlichen Kenntnis und Fähigkeit als abfallrechtlicher Geschäftsführer ist beim Amt der Salzburger Landesregierung abzulegen)
Seminarleiter:
Bernhard Radinger, brconTrust GmbH
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