Kursdetails

Termin
Preis
516,00 EUR
VA-Ort
BAUAkademie Steiermark (Gleinalmstraße 73, 3125 Übelbach)
VA-Nr.
50721014
Berufsgruppe
Gemeinde / SachverständigenDetailinfos
Kursdetails

Das Stmk. Baurecht für Praktiker

VA-Nr.: 50721014
EUR 516,00
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Aktualität und hohe Praxisorientierung - das bietet Ihnen das Baurechtsseminar! Bauführungskräfte müssen sich täglich mit rechtlichen Themen auseinandersetzen. Dabei reicht eine "bloße" fachtechnische Kompetenz zur Beantwortung der immer komplexer werdenden Fragen nicht mehr aus. Um rasche und effiziente Bauverfahren durchzuführen und langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist daher neben dem Wissen auf dem jeweiligen Spezialgebiet auch fundiertes baurechtliches Grundlagenwissen erforderlich. Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften praxisnah vermittelt und deren Umsetzung erläutert, sowie individuell gestellte Baurechtsfragen diskutiert.



Zielgruppe:
  • BaumeisterInnen
  • ArchitektInnen
  • ZiviltechnikerInnen
  • PlanerInnen
  • Ingenieurbüros
  • Bausachverständige
  • BaureferentInnen
  • Gemeinden, Baubezirksleitungen


Ziel:
  • Aktualisieren und Vertiefen der facheinschlägigen Baurechtskenntnisse
  • Erleichterung der Tätigkeit in Bauverfahren


Inhalt:
I. Aktuelle Neuerungen im steirischen Baurecht
  • Stmk. Baugesetznovellen 2022 und 2023
II. Schwerpunkte des Stmk. Baugesetzes
  • Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften
  • Bebauungsgrundlagen, Bewilligungs- und Meldepflicht
  • Baudurchführung und Bauaufsicht
  • Fertigstellungsanzeige, Benützungsbewilligung
  • Baupolizeiliche Maßnahmen
III. Der nichtamtliche BauSV im Verwaltungsverfahren ( inkl. Kostentragung)
  • Arten von Sachverständigen (SV)
  • Befangenheit und Ablehnung von SV
  • Sachverständigenbeweis
  • Sonderregelung des § 28 Stmk. BauG: nichtamtl.Bausachverständige
  • Haftung der SV
  • Gebühren der nichtamtlichen SV
  • Kostenüberwälzung
IV. Diskussion und Lösung verschiedener Baurechtsfragen


Bemerkung:
Gemäß § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes sind alle nichtamtlichen Bausachverständigen verpflichtet, zumindest einmal in zwei Jahren eine von der Landesregierung organisierte oder anerkannte Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.
Das gegenständliche Seminar wird von der Landesregierung als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung anerkannt.


Vortragende(r):

Mag Dr. Markus Johann Scharler, Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Anlagenreferat

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